AGB der NADINE GÄSCHLIN, WALDBADEN AKADEMIE SCHWEIZ (WAS)
1 Tätigkeitsfeld
Die Nadine Gäschlin, Waldbaden Akademie Schweiz, ist in der Konzipierung, Organisation und Durchführung von Kursen, Seminaren, Workshops, Weiter- und Ausbildungen sowie Retreats im Bereich Gesundheitsförderung und achtsamkeitsbasiertem Stressmanagement in der Natur und im Wald tätig (Shinrin-Yoku, Waldbaden, und Forest Therapy Angebote), sowie auch im Anbieten von Shinrin-Yoku Angeboten im Einzelsetting und im systemischen Einzelcoachings zu den Themen Stressmanagement im privaten und beruflichen Umfeld.
2 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Nadine Gäschlin (nachfolgend Anbieterin) und Teilnehmer/innen (nachfolgend Privatkunde) oder geschäftlichen Auftraggebern (nachfolgend Geschäftskunde). Diese AGB sind Bestandteil jeder Offerte der Anbieterin. Mit der Annahme einer Offerte akzeptiert der Kunde diese AGB. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version der AGB. Allfällige Änderungen der AGB im Einzelfall bedürfen der Schriftform.
Für die Angebote im Ausbildungs-Bereich gelten zusätzlich die Konditionen im separaten Ausbildungsvertrag.
Für die Angebote im Coaching-Bereich, bzw. im therapeutischen Waldbaden gelten zusätzlich die Konditionen in der separaten Coachingvereinbarung.
3 Vertragsschluss
3.1 Privatkunden
Die Anmeldung zu einem Kurs, Seminar, Lehrgang etc. ist jederzeit möglich.
Die Anmeldung ist für den Anmelder verbindlich.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Privatkunden direkt bei der Anbieterin oder, in Absprache mit der Anbieterin, bei einem mandatierten Drittanbieter.
Nach Eingang der Anmeldung versendet die Anbieterin oder der mandatierte Drittanbieter eine Anmeldebestätigung. Mit dem Versand der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und es wird für Privatkunden ein Platz verbindlich reserviert.
Kurse, Seminare, Workshops, Aus- und Weiterbildungen haben in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl und eine maximale Teilnehmerzahl welche auf der Website der Anbieterin kommuniziert werden. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Mindestteilnehmerzahl am Stichtag erreicht wird.
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, jedoch unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung. Bei ungenügenden Anmeldungen wird der der Kurs in der Regel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Benachrichtigung über eine Verschiebung des Kurses erfolgt spätestens 30 Kalendertage vor Kursbeginn. Findet der Kurs nicht statt, wird nach Wahl des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, oder das bereits bezahlte Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet.
3.2 Geschäftskunden
Die Anbieterin erstellt für Geschäftskunden individuell ausgearbeitete Offerten, basierend auf der konkreten Anfrage des potentiellen Geschäftskunden und basierend auf den aktuell geltenden Honorar-Ansätzen der Anbieterin (auf Anfrage werden diese gerne vorgängig mitgeteilt). Vorgelegte Offerten behalten Ihre Gültigkeit, wenn nicht ausdrücklich auf der Offerte anders vermerkt, für 20 Kalendertage. Sämtliche in der Offerte aufgeführten Leistungen sind bindend und integraler Bestandteil des Angebots. Die Auftragserteilung durch den Geschäftskunden erfolgt durch die Unterzeichnung der vorgelegten Offerte durch den Geschäftskunden.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt das Teilnehmermanagement durch den Geschäftspartner selber; anderslautende Vereinbarungen müssen im Vertrag vermerkt sein. Auch die Teilnehmerzahlen werden, immer in Absprache mit der Anbieterin, durch den Auftraggeber/Geschäftskunden festgelegt.
4 Entgelt
4.1 Privatkunden
Die von Anbieterin publizierte Teilnahmegebühr für ein Angebot (Kurs, Weiter- oder Ausbildung etc.) versteht sich inklusive der MWST und enthält die in der Ausschreibung genannten Leistungen. Nie inbegriffen in den Teilnahmegebühren sind die Reisekosten der Teilnehmer/Innen. Übernachtungs- und Verpflegungskosten und Seminarpauschalen der Teilnehmer/Innen sind immer gemäss Ausschreibung auf der Website der Anbieterin und sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht im Kurspreis inklusive.
4.2 Geschäftskunden
Das Entgelt für Geschäftskunden bemisst sich nach der individuell ausgearbeiteten Offerte der Anbieterin.
5 Zahlungskonditionen
5.1 Privatkunden
5.1.1 Schnupperkurse
Bei Schnupperkursen und Angeboten welche maximal 1 Tag dauern, werden die Kursgebühren mit der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieterin fällig und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und der Rechnung, bzw. bei kurzfristigen Einschreibungen (kurzfristig heisst höchstens 10 Tage vor Kursbeginn), sofort, bzw. mindestens 3 Tage vor dem Kursdatum auf das von der Anbieterin angegebene Konto einzuzahlen.
5.1.2 Weiterbildungen, Ausbildungen, mehrtägige Kurse
Bei Weiter- und Ausbildungen oder mehrtägigen Kursen verpflichtet sich der Privatkunde, mit der schriftlichen Anmeldung die totalen Teilnahmegebühren spätestens 20 Tage nach Erhalt der Einschreibebestätigung und Kursrechnung auf das von der Anbieterin bekanntgegebene Konto zu tätigen.
Bei kurzfristigen Anmeldungen für mehrtägige Veranstaltungen ist die volle Kursgebühr nach Erhalt der Anmeldebestätigung sofort, bzw. innerhalb von höchstens 5 Werktagen auf das Konto der Anbieterin zu überweisen.
Generell gilt: Die volle Kursgebühr muss bei allen Angeboten VOR Kursbeginn auf dem Konto der Anbieterin eingegangen und auf dem Firmenkonto ersichtlich sein.
5.1.3 Allgemeines
Barzahlung ist nur bei Schnupperkursen und nach Abmachung mit der Anbieterin in Ausnahmefällen möglich.
Ratenzahlung (nur bei Aus- und Weiterbildungen) sind in Ausnahmefällen gegen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 möglich, müssen jedoch vorgängig abgesprochen und vereinbart sein.
Werden die obgenannten Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Veranstaltungsplatz durch die Anbieterin weitergegeben werden.
Generell gilt: Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
5.2 Geschäftskunden
Aufträge von Geschäftskunden werden in der Regel nach Durchführung des Anlasses in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vom Geschäftskunden innert 10 Tagen nach Erhalt und ohne Abzüge auf das von der Anbieterin kommunizierte Konto zu begleichen.
Bei Erstkunden darf die Anbieterin nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in der Höhe von maximal 30% des vereinbarten Honorars erheben.
6 Absagen oder Änderung durch den Kunden
6.1 Privatkunden
Schriftliche Kursanmeldungen sind verbindlich. Eine Abmeldung aus einem Kurs ist nicht nur mit administrativem Aufwand verbunden, sondern der Seminarplatz wurde reserviert und kann u.U. nicht weiter besetzt werden. Stornierungen resp. Abmeldungen von einer gebuchten Veranstaltung müssen immer schriftlich (per E-Mail oder auf dem Postweg) und innerhalb der unten aufgeführten Frist erfolgen.
Die Teilnahme an einem anderen Kurs der Anbieterin, bzw. die Teilnahme einer Ersatzperson ist nur mit Einverständnis der Anbieterin und nur gegen eine Umschreibegebühr von CHF 100.00 möglich. Sofern nichts anders angegeben, gelten bei Stornierung durch den Teilnehmer folgende Annullationsgebühren:
Bei einmaligen Schnupperkursen und Halbtageskursen:
- Bei Rücktritt von mehr als 3 Werktagen vor der Veranstaltung entstehen keine Kosten.
- Bei Rücktritt ab 3 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Bei Tageskursen (inkl. Outdoor Erste-Hilfe-Kurs): - Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor der Veranstaltung: CHF 30.00 Aufwandpauschale
- Bei Rücktritt von 30 bis 15 Kalendertagen vor der Veranstaltung: 50% der Kurskosten
- Bei Rücktritt von weniger als 15 Kalendertagen: Die volle Kursgebühr ist fällig.
Bei Aus- und Weiterbildungen und Veranstaltungen von mehr als 2 Tagen: - Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: Es wird eine Aufwandpauschale von CHF 100.00 bei Kurskosten von weniger als CHF 800.00 und von CHF 200.00 bei Kurskosten von mehr als CHF 800.00 verrechnet.
- Bei Rücktritt zwischen 30 und 15 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: Es wird 50% der Teilnahmegebühr fällig.
- Bei Rücktritt von weniger als 15 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
- Bei Erkrankung (mit Arztzeugnis): Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit der Umschreibung in einen anderen Kurs je nach Verfügbarkeit.
Bei Stornierung der vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen durch den Geschäftskunden gelten folgende Bedingungen:
- Bei Rücktritt von mehr als 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn:
- Es wird eine Aufwandpauschale von CHF 350.00 fällig. Weiter gilt: Allenfalls bereits geleistete Aufwände – z.B. Sitzungen, Rekognoszierung vor Ort, Konzeptentwicklung etc. und die damit entstandenen Spesen werden gemäss effektivem Aufwand und den geltenden Stunden-Honoraransätzen der Anbieterin vollumfänglich in Rechnung gestellt und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Bei Rücktritt zwischen 30 und 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn wird 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages fällig.
- Bei Rücktritt von weniger als 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn [.13] ist die volle vertraglich vereinbarte Auftragssumme fällig.
7.1 Allgemeines
Die Anbieterin behält sich aus organisatorischen Gründen vor, Kurse, Retreats und Aus- und Weiterbildungen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen und in Ausnahmefällen den Durchführungsort zu ändern.
Fällt eine Kursleitung kurzfristig aus, kann das Ausbildungsprogramm zeitlich umgestellt oder eine Stellvertretung eingesetzt werden.
7.2 Absage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Anbieterin den Kurs oder die Veranstaltung wie folgt absagen, sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben:
- Bis 31 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn (bei Veranstaltungen von mehr als 3 Tagen)
- Bis 10 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn der Tagesveranstaltungen
7.3 Absage aus anderen Gründen
Ein Kurs / eine Veranstaltung kann jederzeit infolge von spezifischen Wetterkonditionen im Wald, höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, welche die Durchführung verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren.
Bei Ausfall auf Grund von Erkrankung/Unfall eines Kursleiters/Referenten behält sich die Anbieterin vor, die Veranstaltung örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Kursleiter/Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.
Im Fall einer örtlichen oder zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.
7.4 Keine weitergehenden Ansprüche
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (insbesondere Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung bestehen nicht. Die Stornierungs- und Änderungsbedingungen gelten für Privat- und Geschäftskunden gleichermassen.
8 Voraussetzungen und Verpflichtungen der Teilnehmerin oder des Teilnehmers bei Seminaren, Aus- und Weiterbildungen
Die Anbieterin bietet u.a. Kurse, Weiter- und Ausbildungen an, die mit einer Kursbestätigung oder einem Zertifikat abgeschlossen werden können. Die Ausstellung dieser Qualifikationen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
8.1 Voraussetzungen zur Teilnahme
Der Privatkunde verfügt über eine normale psychische und physische Belastbarkeit. Allfällige gesundheitliche Probleme sind der Anbieterin bei der Kursanmeldung bzw. spätestens vor Ausbildungsbeginn zu melden.
Der Privatkunde verpflichtet sich, gegenüber Drittpersonen strengste Diskretion zu wahren bezüglich Personen und Ereignissen, welche im Rahmen des Kurses oder Lehrganges zur Sprache gebracht werden.
8.2 Lernnachweise, Präsenzpflicht und Absenzen
Der Privatkunde verpflichtet sich, die geforderten Lernnachweise zum Erreichen einer Zertifizierung selbst zu verfassen und zum definierten Termin in der geforderten Form abzugeben. Sollten sich Verzögerungen ergeben, wird dies mit der Kursleitung schriftlich vereinbart.
Es gilt 80% Präsenzzeitpflicht für die Zertifizierung. Fehltage können nachgeholt werden. Für Fehltage ist eine E-Mail an [email protected] erforderlich. Fehltage können kostenlos nachgeholt werden, sofern ein gleiches Angebot vorhanden ist. Jedoch nur nach vorgängiger Absprache und schriftlicher Bestätigung für den Ersatztermin mit der Anbieterin.
Das Unterrichtsmaterial der verpassten Tage wird zurückbehalten und der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer am Nachholdatum ausgehändigt. An den Nachholtagen werden die gleichen Themen, nicht jedoch der identische Inhalt vermittelt, da die Dozenten auch immer auf entsprechende Bedürfnisse und Fragen einer Klasse eingehen.
Es sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von nicht besuchten Lektionen möglich.
8.3 Voraussetzungen zur Zertifizierung
Das Zertifikat wird erteilt, wenn der Teilnehmer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Der Privatkunde hat die Präsenzpflicht erfüllt.
- Die erforderlichen Leistungsnachweise des Privatkunden sind nach den formellen Vorgaben und pünktlich bei den entsprechenden Eingabestellen eingegangen.
- Die Leistungsnachweise haben die erforderlichen Bewertungskriterien erfüllt.
- Die praktische Prüfungseinheit wurde erfolgreich absolviert.
Die von Nadine Gäschlin persönlich entwickelte Methode des «Shinrin-Yoku Gesundheitstrainings» SYGT® mit den 5 Phasen unterliegt dem Urheberrecht von Nadine Gäschlin. Die Verwendung des urheberrechtlich geschützten Materials ist grundsätzlich nicht zulässig und erfordert die vorgängige schriftliche Zustimmung von Nadine Gäschlin.
Des Weiteren sind sämtliche Ausbildungsmaterialien, wie Skripte, Präsentationen und Kursunterlagen der Anbieterin sowie Kurse, Seminare, Aus- und Weiterbildungen ebenfalls urheberrechtlich geschützt.
Die erfolgreich absolvierte Ausbildung zum «Shinrin-Yoku Gesundheitstrainer» bei der Waldbaden Akademie Schweiz berechtigt ausschliesslich den Ausbildungsabsolventen selber die Bezeichnung «Shinrin-Yoku Gesundheitstrainer SYGT®» zu führen und die «Shinrin-Yoku Gesundheitstraining Methode SYGT®» für eigene angebotene Veranstaltungen anzuwenden. Die Verwendung der geschützten Materialien richtet sich nach dem schriftlichen Ausbildungsvertrag.
Vervielfältigungen der Skripte und Nutzung der geschützten Inhalte ausserhalb dieses Rahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin erlaubt.
Es ist den Absolventen der Ausbildung untersagt und widerrechtlich, die «Shinrin-Yoku Gesundheitstraining Methode SYGT®» ohne vorhergehend erfolgten schriftlichen Antrag bei Nadine Gäschlin, Waldbaden Akademie Schweiz und erteilter schriftlicher Zustimmung durch eben diese, für eigene Aus- und Weiterbildungen zu verwenden oder zu kopieren.
10 Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jede/r Teilnehmer/In muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annullationskostenversicherung ist für Aus- und Weiterbildungen empfehlenswert.
11 Haftungsausschluss
Die Anbieterin haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn oder für Handlungen ihrer Hilfspersonen.
Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für private Gegenstände oder Wertsachen, welche die Teilnehmer an die Veranstaltungen mitbringen. Ein Grossteil der Veranstaltungen findet im Wald statt; die Teilnehmer müssen sich entsprechend vorbereiten, kleiden und vorsichtig verhalten. Die Anbieterin übernimmt insbesondere keine Haftung für Gefahren, die beim Aufenthalt im Wald auftreten können.
12 Gesundheitliche Probleme
sind der Anbieterin bei der Kursanmeldung oder spätestens vor Kurs- oder Ausbildungsbeginn zu melden. Dies gilt insbesondere für psychische Erkrankungen und Medikation, sowie für Allergien und Herz-Kreislauf Beschwerden. In diesen Fällen tragen die Teilnehmer die Verantwortung die Teilnahme an der Veranstaltung mit einer medizinischen Fachperson vor dem Besuch der Veranstaltung abzuklären und allfällig nötige Notfallmedikamente sind vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitzubringen.
13 Datenschutz
Die Anbieterin verpflichtet sich, Personendaten von Kunden durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu schützen. Sie bearbeitet die vom Kunden übermittelten Personendaten zur Abwicklung des Vertrages und zur Übermittlung an allfällige Leistungserbringer für die gebuchten Veranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt sich mit diesen Datenbearbeitungen und - bekanntgaben einverstanden.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, Personendaten anderer Teilnehmer weder an Dritte weiterzugeben, noch für persönliche Werbezwecke zu verwenden.
14 ÄnderungenProgramm- und Preisänderungen
zukünftiger Kurse sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
15 Weiteres
Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte in Horgen vereinbart.
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
Wädenswil, 31. März 2021