AGB der NADINE GÄSCHLIN, WALDBADEN AKADEMIE SCHWEIZ (WAS)
Tätigkeitsfeld der Nadine Gäschlin, Waldbaden Akademie Schweiz:
Die Nadine Gäschlin, Waldbaden Akademie Schweiz ist in der Konzipierung, Organisation und Durchführung von Kursen, Seminaren, Workshops, Weiter- und Ausbildungen sowie Retreats im Bereich Gesundheitsförderung und achtsamkeitsbasiertem Stressmanagement in der Natur und im Wald tätig (Shinrin-Yoku, Waldbaden, und Forest Therapy Angebote), sowie auch im Anbieten von Shinrin-Yoku Angeboten im Einzelsetting und im systemischen Einzelcoachings zu den Themen Stressmanagement im privaten und beruflichen Umfeld. Für die Angebote im Coaching Bereich, bzw im therapeutischen Waldbaden gelten die Konditionen im separaten Dokument: mit dem Namen WAS Coachingvereinbarung.
Die vorliegenden AGBs regeln die vertragsrechtlichen Bedingungen zwischen Teilnehmer/Innen von Angeboten (sogenannten Privatkunden), sowie geschäftlichen Auftraggebern und der Nadine Gäschlin, Waldbaden Akademie Schweiz, nachfolgend WAS genannt. Sie kommen bei jedem Angebot der Nadine Gäschlin, Waldbaden Akademie Schweiz (WAS) zur Anwendung.
Mit der schriftlichen Anmeldung zu einem Angebot der WAS oder der Vertragsunterzeichnung, basierend auf einer Offerte der WAS anerkennt der/die TeilnehmeIn (Privatkunden), bzw der/dieAuftraggeberIn (Geschäftskunden) die vorliegenden AGBs.
Allfällige Abänderungen der vorliegenden AGBs, für bestimmte Einzelfälle dürfen nur im gegenseitigen Einverständnis und in schriftlicher Form durch eine, von beiden Vertragsparteien unterzeichneten, Ergänzung zu den vorliegenden AGBs erfolgen und sind ausschliesslich für den in der Ergänzung spezifisch genannten Anlass, Kurs oder TeilnehmerIn gültig.
Die Nadine Gäschlin, Waldbaden Akademie Schweiz ist in der Konzipierung, Organisation und Durchführung von Kursen, Seminaren, Workshops, Weiter- und Ausbildungen sowie Retreats im Bereich Gesundheitsförderung und achtsamkeitsbasiertem Stressmanagement in der Natur und im Wald tätig (Shinrin-Yoku, Waldbaden, und Forest Therapy Angebote), sowie auch im Anbieten von Shinrin-Yoku Angeboten im Einzelsetting und im systemischen Einzelcoachings zu den Themen Stressmanagement im privaten und beruflichen Umfeld. Für die Angebote im Coaching Bereich, bzw im therapeutischen Waldbaden gelten die Konditionen im separaten Dokument: mit dem Namen WAS Coachingvereinbarung.
Die vorliegenden AGBs regeln die vertragsrechtlichen Bedingungen zwischen Teilnehmer/Innen von Angeboten (sogenannten Privatkunden), sowie geschäftlichen Auftraggebern und der Nadine Gäschlin, Waldbaden Akademie Schweiz, nachfolgend WAS genannt. Sie kommen bei jedem Angebot der Nadine Gäschlin, Waldbaden Akademie Schweiz (WAS) zur Anwendung.
Mit der schriftlichen Anmeldung zu einem Angebot der WAS oder der Vertragsunterzeichnung, basierend auf einer Offerte der WAS anerkennt der/die TeilnehmeIn (Privatkunden), bzw der/dieAuftraggeberIn (Geschäftskunden) die vorliegenden AGBs.
Allfällige Abänderungen der vorliegenden AGBs, für bestimmte Einzelfälle dürfen nur im gegenseitigen Einverständnis und in schriftlicher Form durch eine, von beiden Vertragsparteien unterzeichneten, Ergänzung zu den vorliegenden AGBs erfolgen und sind ausschliesslich für den in der Ergänzung spezifisch genannten Anlass, Kurs oder TeilnehmerIn gültig.
- Anmeldung / Anmeldebestätigung bei Privatkunden
Die Anmeldung zu einem Kurs, Seminar, Lehrgang etc ist jederzeit möglich und ist verbindlich.
Sie erfolgt in schriftlicher Form und in der Regel durch den/die TeilnehmerIn direkt bei der WAS oder, in Absprache mit der WAS, bei einem mandatierten Drittanbieter.
Nach Eingang der Anmeldung (per Mail oder auf dem Postweg) wird von der WAS (oder dem mandatierten Drittanbieter) eine Anmeldebestätigung versandt. Mit dieser Anmeldebestätigung ist für den/die KursteilnehmerIn ein Platz verbindlich reserviert.
Kurse, Seminare, Workshops, Aus- und Weiterbildungen haben in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl und eine maximale Teilnehmerzahl welche auf der WAS Website kommuniziert werden.
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, jedoch unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung. Bei ungenügenden Anmeldungen wird der der Kurs in der Regel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Benachrichtigung erfolgt spätestens 30 Kalendertage vor Kursbeginn. Bei Nichtstattfinden des Kurses wird das bereits bezahlte Kursgeld vollumfänglich rückerstattet. - Auftragsverhältnis zwischen der WAS und Geschäftskunden
Ein geschäftliches Auftragsverhältnis, zb zur Organisation von Mitarbeiterseminaren oder Retreats in Hotels, Kurvereinen, Firmen etc erfolgt mit der Unterzeichnung , der von der WAS vorgelegten individuellen Offerte oder eines auf der Offerte und den AGBs der WAS basierenden Vertrages. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt das Teilnehmermanagement durch den Geschäftspartner selber; andersweitige Vereinbarungen müssen in der Offerte/im Vertrag vermerkt sein. Auch die Teilnehmerzahlen werden, immer in Absprache mit der WAS, durch den Auftraggeber/ Geschäftskunden festgelegt. - Teilnahmegebühren / Privatkunden
Die von der WAS publizierte Teilnahmegebühr für ein Angebot (Kurs, Weiter- oder Ausbildung etc) ist verbindlich und versteht sich immer inklusive der MWST und enthält sämtliche in der Ausschreibung genannten Leistungen. Nie inbegriffen in den Teilnahmegebühren sind die Reisekosten der Teilnehmer/Innen. Übernachtungs- und Verpflegungskosten und Seminarpauschalen der Teilnehmer/Innen sind immer gemäss Ausschreibung auf der Website der WAS und sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht im Kurspreis inklusive. - Auftragsgebühren / Offerten / Geschäftskunden
Die WAS erstellt für Geschäftskunden individuell ausgearbeitete Offerten, basierend auf der konkrete Anfrage des potentiellen Geschäftskunden und basierend auf den aktuell geltenden WAS Honorar-Ansätze (auf Anfrage werden diese gerne vorgängig mitgeteilt). Vorgelegte Offerten behalten Ihre Gültigkeit, wenn nicht ausdrücklich auf der Offerte anders vermerkt, für 20 Kalendertage. Sämtliche, in der Offerte aufgeführten, Leistungen sind bindend und integraler Bestandteil des Angebots. Die Auftragserteilung durch den Geschäftskunden erfolgt durch die Unterzeichnung der vorlgelegten Offerte durch den Geschäftskunden. - Zahlungskonditionen / Privatkunden
- Bei Schnupperkursen und Angeboten welche maximal 1 Tag dauern werden die Kursgebühren mit der schriftlichen Bestätigung durch die WAS fällig und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und der Rechnung, bzw bei kurzfristigen Einschreibungen (kurzfristig=10 Tage und weniger vor Kursbeginn), sofort, bzw mindestens 3 Tage vor dem Kursdatum auf das von der WAS angegebene Konto einzuzahlen.
- Bei Weiter- und Ausbildungen oder von mehrtägigen Kursen verpflichtet sich der/die TeilnehmerIn mit der schriftlichen Anmeldung 50% der totalen Teilnahmegebühren spätestens 10 Tage nach Erhalt der Einschreibebestätigung und Kursrechnung auf das von der WAS bekanntgegebene Konto zu tätigen.
Für den zweiten Teil der Kursgebühren erhalten die Teilnehmer spätestens 4 Wochen vor dem Ausbildungsstart die zweite Kursrechnung. Die Bezahlung dieser wird wieder 10 Tage nach Erhalt fällig und muss rechtzeitig auf das Konto der Nadine Gäschlin, Waldbaden Akademie Schweiz eingegangen sein.
- Bei kurzfristigen Anmeldungen für mehrtägige Veranstaltungen ist die volle Kursgebühr nach Erhalt der Anmeldebestätigung sofort, bzw innerhalb von max 5 Werktagen auf das Konto der WAS zu überweisen.
Generell gilt: Die volle Kursgebühr muss bei allen Angeboten VOR Kursbeginn auf dem Konto der WAS eingegangen und auf dem Firmenkonto ersichtlich sein.
- Barzahlung ist nur bei Schnupperkursen und nach Abmachung mit der WAS in Ausnahmefällen möglich
- Ratenzahlung (nur bei Aus- und Weiterbildungen) sind in Ausnahmen gegen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 möglich, müssen jedoch vorgängig abgesprochen und vereinbart sein.- Werden die obgenannten Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Veranstaltungsplatz durch die WAS weitergegeben werden.
Generell gilt: Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. - Zahlungskonditionen / Geschäftskunden
Aufträge mit Geschäftskunden werden durch die WAS, in der Regel, nach erfolgtem Anlass gemäss der, in der vom Geschäftskunden unterzeichneten Offerte / oder des beidseits unterzeichneten Vertrags, in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vom Geschäftskunden innert 10 Tagen nach Erhalt und ohne jegliche Abzüge auf das von der WAS kommunizierte Konto zu begleichen.
Bei Erstkunden erlaubt sich die WAS nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in der Höhe von maximal 30% des vereinbarten Honorars zu erheben. - Stornierung / Annullation durch Privatkunden
Schriftliche Kursanmeldungen sind verbindlich. Eine Abmeldung aus einem Kurs ist nicht nur mit administrativem Aufwand verbunden, sondern der Seminarplatz wurde reserviert und kann uU nicht weiter besetzt werden. Stornierungen resp. Abmeldungen von einer gebuchten Veranstaltung müssen immer schriftlich (per Mail oder auf dem Postweg) und innerhalb der unten aufgeführten Frist erfolgen.
Die Teilnahme an einem anderen Kursangebot der WAS, bzw die Teilnahme einer Ersatzperson ist nur nach Rücksprache mit der WAS, ohne Aufpreis möglich. Sofern nichts anders angegeben gelten bei Stornierung durch den Teilnehmer folgende Annullationsgebühren:
- Bei einmaligen Schnupperkursen und Halbtageskursen:
Bei Rücktritt von mehr als 3 Werktagen vor der Veranstaltung entstehen keine Kosten.
Bei Rücktritt ab 3 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
- Bei Tageskursen (inkl Outdoor Erste Hilfe Kurs)
Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor der Veranstaltung: CHF 30.00 Aufwandpauschale
Bei Rücktritt von 30 - 15 Kalendertagen vor der Veranstaltung: 50% der Kurskosten
Bei Rücktritt von weniger als 15 Kalendertagen: Die volle Kursgebühr ist fällig.
- Bei Aus- und Weiterbildungen und Veranstaltungen von mehr als 2 Tagen
Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn:
Es wird eine Aufwandpauschale von CHF 100.00 bei Kurskosten von weniger als CHF 800.00 und von CHF 200.00 bei Kurskosten von mehr als CHF 800.00 verrechnet.
Bei Rücktritt zwischen 30 und 15 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn:
Es wird 50% der Teilnahmegebühr fällig.
Bei Rücktritt von weniger als 15 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Bei Erkrankung (mit Arztzeugnis):
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit der Umschreibung in einen anderen Kurs je nach Verfügbarkeit. - Stornierung / Annullation bei Geschäftskunden:
Bei Stornierung der vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen durch den Geschäftskunden gelten folgende Bedingungen:
- Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn:
Es wird eine Aufwandpauschale von CHF 350.00 fällig. Weiter gilt: Allenfalls bereits geleistete Aufwände – zB Sitzungen, vor Ort Rekognoszierung, Konzeptentwicklung etc und die damit entstandene Spesen werden gemäss effektivem Aufwand und den geltenden Stunden-Honoraransätzen der WAS vollumfänglich in Rechnung gestellt und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Bei Rücktritt zwischen 30 und 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn wird 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages fällig.
- Bei Rücktritt von weniger als 19 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei last minute Nichtstattfinden aus welchen Gründen auch immer ist die volle vertraglich vereinbarte Auftragssumme fällig. - Absagen oder Änderung durch die WAS
Die WAS behält sich aus organisatorischen Gründen vor, Kurse, Retreats und aus-und Weiterbildungen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen und in Ausnahmefällen den Durchführungsort zu ändern.
Fällt eine Kursleitung kurzfristig aus, kann das Ausbildungsprogramm zeitlich umgestellt oder eine Stellvertretung eingesetzt werden.
Absage wegen nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die WAS den Kurs oder die Veranstaltung wie folgt absagen, sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben:
- Bis 31 Kalendertage vor Kurs- bzw Veranstaltungsbeginn (bei Veranstaltungen von mehr als 3 Tagen)
- Bis 10 Kalendertage vor Kurs- bzw Veranstaltungsbeginn der Tagesveranstaltungen
Im Fall einer Absage einer Veranstaltung / eines Kurses können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an ersatzweise angebotenen Terminen und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.
Absage aus anderen Gründen
Ein Kurs / eine Veranstaltung kann jederzeit infolge von spezifischen Wetterkonditionen im Wald, höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, welche die Durchführung verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren.
Bei Ausfall auf Grund von Erkrankung/Unfall eines Kursleiters/Referenten behält sich die WAS vor, die Veranstaltung örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Kursleiter/Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.
Im Fall einer örtlichen oder zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.
Generell gilt:
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung bestehen nicht. Die Stornierungs- und Änderungsbedingungen gelten für Privat- und Geschäftskunden gleichermassen. - Verpflichtungen der Teilnehmerin oder des Teilnehmers bei Seminaren, Aus- und Weiterbildungen
Die Nadine Gäschlin, Waldbaden Akademie Schweiz (WAS) bietet ua Kurse, Weiter- und Ausbildungen an, die mit einer Kursbestätigung oder einem Zertifikat abgeschlossen werden können. Die Aushändigung dieser Qualifikationen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Voraussetzungen zur Teilnahme
Der/die KursteilnehmerIn verfügt über eine normale psychische und physische Belastbarkeit. Allfällige gesundheitliche Probleme sind der WAS bei der Kursanmeldung bzw. spätestens vor Ausbildungsgsbeginn zu melden.
Der/die KursteilnehmerIn verpflichtet sich, gegenüber Drittpersonen strengste Diskretion zu wahren bezüglich Personen und Ereignissen, welche im Rahmen des Kurses oder Lehrganges zur Sprache gebracht werden.
Lernnachweise, Präsenzpflicht und Absenzen
Der/die KursteilnehmerIn verpflichtet sich, die geforderten Lernnachweise zum Erreichen einer Zertifizierung selbst zu verfassen und zum definierten Termin in der geforderten Form abzugeben. Sollten sich Verzögerungen ergeben, wird dies mit der Kursleitung schriftlich vereinbart.
Es gilt 80% Präsenzzeitpflicht für die Zertifizierung. Fehltage können nachgeholt werden. Für Fehltage ist eine schriftliche Information an gaeschlin@waldbaden-akademie.ch erforderlich. Fehltage können kostenlos nachgeholt werden, sofern ein gleiches Angebot vorhanden ist. Jedoch nur nach vorgängiger Absprache und schriftlicher Bestätigung für den Ersatztermin mit Nadine Gäschlin.
Das Unterrichtsmaterial der verpassten Tage wird zurückbehalten und der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer am Nachholdatum ausgehändigt. An den Nachholtagen werden die gleichen Themen, nicht jedoch der identische Inhalt vermittelt, da die Dozenten auch immer auf gehen auf entsprechende Bedürfnisse und Fragen einer Klasse eingehen.
Grundsätzlich sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von nicht besuchten Lektionen möglich.
Voraussetzungen zur Zertifizierung
- Der/die TeilnehmerIn hat die Präsenzpflicht erfüllt.
- Die erforderlichen Leistungsnachweise des Teilnehmers / der Teilnehmerin sind nach den formellen Vorgaben und pünktlich bei den entsprechenden Eingabestellen eingegangen.
- Die Leistungsnachweise haben die erforderlichen Bewertungskriterien erfüllt.
- Die praktische Prüfungseinheit wurde erfolgreich absolviert. - Urheberrechte von Kursunterlagen und der „Shinrin-Yoku Gesundheitstraing Methode“
Die von Nadine Gäschlin persönlich entwickelte Methode des « Shinrin-Yoku Gesundheitstrainings » mit den 5 Phasen und 8 Säulen« unterliegt dem Urheberrecht von Nadine Gäschlin. Jegliche Verwendung der „Shinrin-Yoku Gesundheitstraining Methode“ sind nur mit vorgängig schriftlich erteilter Zustimmung direkt durch Nadine Gäschlin rechtens.
Des Weiteren sind sämtliche Ausbildungs-Skripte, Präsentationen und Kursunterlagen der WAS Kurse, Seminare und Aus- und Weiterbildungen ebenfalls urheberrechtlich geschützt.
Die erfolgreich absolvierte Ausbildung zum „Shinrin-Yoku Gesundheitstrainer“ bei der Waldbaden Akademie Schweiz berechtigt ausschliesslich den Ausbildungsabsolventen selber die Nennung „Shinrin-Yoku Gesundheitstrainer“ zu führen und die „Shinrin-Yoku Gesundheitstraining Methode“ für eigene angebotene Veranstaltungen anzuwenden. - Vervielfältigungen der Skripte und Nutzung der geschützten Inhalte ausserhalb dieses Rahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der WAS erlaubt.
Es ist den Absolventen der Ausbildung untersagt und widerrechtlich, die „Shinrin- Yoku Gesundheitstraining Methode“ ohne vorhergehend erfolgten schriftlichen Antrag bei Nadine Gäschlin, Waldbaden Akademie Schweiz und erteilter Zustimmung durch eben diese, für eigene Aus- und Weiterbildungen zu verwenden oder zu kopieren. - Haftung
Die Haftung der WAS ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Veranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss. Die Haftung für das Verhalten von Hilfspersonen ist ausgeschlossen. Für private Gegenstände oder Wertsachen übernimmt der Veranstalter ebenfalls keine Haftung. Der/die TeilnehmerIn einer Veranstaltung sind für ihre Gesundheit selber verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Folgeschäden die in Zusammenhang mit einer Veranstaltung stehen.
Gesundheitliche Probleme sind dem Veranstalter bei der Kursanmeldung bzw. spätestens vor Kurs - oder Ausbildungsbeginn zu melden. Dies gilt insbesondere für psychische Erkrankungen und Medikation, sowie für Allergien und Herz-Kreislauf Beschwerden. In diesen Fällen trägt der/die TeilnehmerIn die Verantwortung die Teilnahme an der Veranstaltung mit einer medizinischen Fachperson vor dem Besuch der Veranstaltung abzuklären. - Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jede/r Teilnehmer/In muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annullationskostenversicherung ist für Aus- und Weiterbildungen empfehlenswert.
Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. - Datenschutz
Die WAS verpflichtet sich zum Schutz der vom Kunden gesammelten Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Der Veranstalter bearbeitet die vom Kunden übermittelten Personendaten zur Abwicklung des Vertrages, zur Übermittlung an allfällige Leistungserbringer für die gebuchten Veranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt sich mit diesen Datenbearbeitungen und - bekanntgaben einverstanden. Mit der Anmeldung erklärt sich der/die TeilnehmerIn damit einverstanden, Adressen anderer teilnehmenden Personen weder an Dritte weiterzugeben, noch für persönliche Werbezwecke zu verwenden. - Allgemein
Programm- und Preisänderungen zukünftiger Kurse sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen der WAS gilt Schweizer Recht;
Gerichtsstand ist 8810 Horgen
Thalwil, im August 2019